führungszeugnis

Obwohl das sogenannte Führungszeugnis bei vielen verschiedenen Anträgen benötigt wird, ist dieses Dokument in der Regel mit Kosten verbunden – diese Kosten werden beim Antrag fällig und müssen sofort beglichen werden, anderweitig kann der Antrag nicht durchgeführt werden. Dieser Artikel erklärt, welche Führungszeugnis Kosten auf den Antragsteller zukommen.

Die Führungszeugnis Kosten

Unabhängig davon, wie das Führungszeugnis beantragt wird (d. h. entweder online, beim Rathaus oder postalisch) fallen immer Kosten in Höhe von 13 Euro für die Erstellung des Zeugnisses an. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn in einem kurzen Zeitraum mehrere Zeugnisse ausgestellt werden, jedes Dokument wird dabei mit 13 Euro berechnet.

Bei weiteren Zusatzleistungen, wie z. B. der Übersetzung in eine andere Sprache oder die Erstellung einer Beglaubigung können weitere Kosten auf den Antragsteller zukommen – diese können bis zu 20 Euro betragen und hängen stark von der zusätzlichen Dienstleistung ab.

führungszeugnis

Wie können die Führungszeugnis Kosten bezahlt werden?

Die Kosten werden beim Antrag im Rathaus oder Einwohneramt direkt während des Antrages beglichen – bar oder mit der EC-Karte. Eine Zahlung auf Rechnung ist dabei nicht möglich. Bei einem postalischen Antrag müssen die Gebühren schon vorab überwiesen werden, idealerweise wird dann noch ein Ausdruck der Überweisung angeheftet. Wer das Führungszeugnis online beantragen möchte, sollte Online-Banking besitzen, da die Kosten dafür über eine Sofortüberweisung beglichen werden.

Wer ist von diesen Kosten ausgenommen?

Diese Kosten müssen nicht bezahlt werden, wenn der Antragsteller besondere soziale Umstände nachweisen kann, z. B. beim Erhalt von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld. Dazu sollten die jeweiligen Bescheide während des Antrages beigefügt werden, um dies zu bestätigen.